Vorstand und Aufsichtsrat

Wer Chefs beruft, entscheidet über die künftige geistige Verfassung des Unternehmens.

Claus Henninger (*1942), dt. Journalist (FAZ)

Das Aktiengesetz in Österreich beschreibt die Aufgaben des Aufsichtsrates sehr genau.

Der Aufsichtsrat ist das oberste Kontrollorgan der Kapitalgesellschaft - also GmbH oder AG. Die Durchführung des Tagesgeschäftes ist die Aufgabe des Vorstandes; für deren Überwachung ist der Aufsichtsrat verantwortlich.

Eine weitere wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Bestellung der Geschäftsführung bzw. Vorstand. Und wenn wichtige Gründe vorliegen, ist er berechtigt, den Vorstand wieder abzuberufen.

Vorstand



Christian Jauk, MBA. MAS
Vorstandsvorsitzender
CEO GRAWE Bankengruppe



Mag. Constantin Veyder-Malberg

Vorstand



Ernst Huber, MBA

Vorstand



Mag. Gerd Stöcklmair

Vorstand

Aufsichtsrat

Mag. Dr. Othmar Ederer
Vorsitzender des Aufsichtsrats


Mag. Klaus Scheitegel
Stellvertretender Vorsitzender Aufsichtsrat

Dr. Franz Hörhager
Mitglied Aufsichtsrat


Dr. Christian Kuhn
Mitglied Aufsichtsrat


Dipl.Techn. Erik Venningdorf
Mitglied Aufsichtsrat

Rudolf Laudon
vom Betriebsrat entsandt

Robert Fochler
vom Betriebsrat entsandt

Martin Saval
vom Betriebsrat entsandt