Vorstand und Aufsichtsrat
Wer Chefs beruft, entscheidet über die künftige geistige Verfassung des Unternehmens.
Claus Henninger (*1942), dt. Journalist (FAZ)
Das Aktiengesetz in Österreich beschreibt die Aufgaben des Aufsichtsrates sehr genau.
Der Aufsichtsrat ist das oberste Kontrollorgan der Kapitalgesellschaft - also GmbH oder AG. Die Durchführung des Tagesgeschäftes ist die Aufgabe des Vorstandes; für deren Überwachung ist der Aufsichtsrat verantwortlich.
Eine weitere wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Bestellung der Geschäftsführung bzw. Vorstand. Und wenn wichtige Gründe vorliegen, ist er berechtigt, den Vorstand wieder abzuberufen.
Vorstand
Christian Jauk, MBA. MAS
Vorstandsvorsitzender
CEO GRAWE Bankengruppe
Mag. Constantin Veyder-Malberg
Vorstand
Ernst Huber, MBA
Vorstand
Mag. Gerd Stöcklmair
Vorstand
Aufsichtsrat
Mag. Dr. Othmar Ederer
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mag. Klaus Scheitegel
Stellvertretender Vorsitzender Aufsichtsrat
Dr. Franz Hörhager
Mitglied Aufsichtsrat
Dr. Christian Kuhn
Mitglied Aufsichtsrat
MMag. Paul Swoboda
Mitglied Aufsichtsrat
Dipl.Techn. Erik Venningdorf
Mitglied Aufsichtsrat
Rudolf Laudon
vom Betriebsrat entsandt
Robert Fochler
vom Betriebsrat entsandt
Martin Saval
vom Betriebsrat entsandt