Vorstand und Aufsichtsrat

Wer Chefs beruft, entscheidet über die künftige geistige Verfassung des Unternehmens.

Claus Henninger (*1942), dt. Journalist (FAZ)

Das Aktiengesetz in Österreich beschreibt die Aufgaben des Aufsichtsrates sehr genau.

Der Aufsichtsrat ist das oberste Kontrollorgan der Kapitalgesellschaft - also GmbH oder AG. Die Durchführung des Tagesgeschäftes ist die Aufgabe des Vorstandes; für deren Überwachung ist der Aufsichtsrat verantwortlich.

Eine weitere wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Bestellung der Geschäftsführung bzw. Vorstand. Und wenn wichtige Gründe vorliegen, ist er berechtigt, den Vorstand wieder abzuberufen.

Vorstand

Porträt von Christian Jauk

Christian Jauk, MBA. MAS
Vorstandsvorsitzender
CEO GRAWE Bankengruppe

Porträt von Constantin Veyder-Malberg

Mag. Constantin Veyder-Malberg

Vorstand

Porträt von Ernst Huber

Ernst Huber, MBA

Vorstand

Porträt von Gerd Stöcklmair

Mag. Gerd Stöcklmair

Vorstand

Aufsichtsrat

Mag. Dr. Othmar Ederer
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Mag. Klaus Scheitegel
Stellvertretender Vorsitzender Aufsichtsrat

Dr. Franz Hörhager
Mitglied Aufsichtsrat

Dr. Christian Kuhn
Mitglied Aufsichtsrat

MMag. Paul Swoboda
Mitglied Aufsichtsrat

Dipl.Techn. Erik Venningdorf
Mitglied Aufsichtsrat

Rudolf Laudon
vom Betriebsrat entsandt

Barbara Lindner
vom Betriebsrat entsandt

Robert Fochler
vom Betriebsrat entsandt