ISO 20022 strukturierte Adressdaten im Zahlungsverkehr
Änderungen ab 15. November 2026
Ab November 2026 ändern sich die Anforderungen bei Adressdaten im Zahlungsverkehr. Eine wesentliche Neuerung besteht in der verpflichtenden Nutzung strukturierter Adressdaten.
Wenn Sie Empfänger-Adressdaten in Zahlungsaufträgen verwenden, müssen diese künftig strukturiert übermittelt werden. Das bedeutet: Jeder Bestandteil der Adresse muss in einem eigenen, eindeutig definierten Feld stehen, z.B. Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Das bedeutet aber auch, dass unstrukturierte Adressdaten nicht mehr akzeptiert werden und zu Ablehnungen führen.
Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihre Systeme den neuen Anforderungen entsprechen.
Was ändert sich konkret?
Bisher werden Empfänger-Adressdaten häufig unstrukturiert übermittelt. Die Adresse wird dabei als freier Text angeliefert, ohne klare Aufteilung in einzelne Datenfelder.
Ab 15. November 2026 müssen verwendete Empfänger-Adressdaten strukturiert angeliefert werden.
Das bedeutet:
- Die Verwendung von Adressdaten bleibt grundsätzlich optional. Sie können weiterhin nur mit IBAN und Empfängername OHNE ADRESSDATEN Zahlungen erfassen und senden.
- Wenn Empfänger-Adressdaten verwendet werden, müssen diese aber strukturiert sein.
- Mindestens Ort/Stadt und Land bzw. Ländercode müssen korrekt befüllt sein.
- Unstrukturierte Adressdaten führen zur Ablehnung des Zahlungsauftrages.
- Importierte Zahlungsaufträge müssen dem aktuellen ISO-20022-Standard der Version 2019 entsprechen.
- MT101-Zahlungsaufträge werden nicht unterstützt.
Die genauen Spezifikationen der PSA finden Sie unter zv.psa.at/de/download/xml/kunde-bank/rb-2023.html
Zahlungsformate ab 15.11.2026
Auftragsart
- SEPA-Zahlung: pain.001.001.09
- SEPA-Echtzeitüberweisung: pain.001.001.09
- non-SEPA-Überweisung (Auslandszahlung): pain.001.001.09
- Eilüberweisung: pain.001.001.09
- SEPA-Lastschrift: pain.008.001.08
Die genauen Spezifikationen der PSA finden Sie unter zv.psa.at/de/download/xml/kunde-bank/rb-2023.html
Was Sie jetzt tun sollten
1. Zahlungsprozesse prüfen
Klären Sie, ob Ihr Unternehmen Zahlungsaufträge importiert, (z.B. Überweisungsdatenträger aus Buchhaltungsprogrammen) und stellen Sie auf die aktuellen ISO-20022-Kundenformate, Version 2019, um (pain.001.001.09, pain.008.001.08).
2. Kunden- und Lieferanten-Stammdaten kontrollieren
Prüfen Sie, ob Adressen in Ihren Systemen strukturiert erfasst sind. Achten Sie besonders auf: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort/Stadt sowie Land bzw. Ländercode. Fehlende oder falsch gepflegte Adressdaten können dazu führen, dass Zahlungsdateien nicht korrekt erstellt werden.
3. Softwareanbieter kontaktieren
Stimmen Sie rechtzeitig mit Ihrem ERP-, Buchhaltungs- oder Zahlungsverkehrsanbieter ab, ob die neuen ISO-20022-Formate unterstützt werden. Bei Bedarf ist ein Update oder eine Anpassung Ihrer Software notwendig.
Haben Sie noch offene Fragen?
Kontaktieren Sie jetzt unsere Ansprechpartner und vereinbaren Sie einen Termin!
Wie gehen wir mit der Änderung um?
Schelhammer Capital unterstützt die neuesten Formatversionen bereits jetzt in vollem Umfang. Bitte beginnen Sie rechtzeitig mit der Umstellung, damit Ihr Zahlungsverkehr weiterhin reibungslos funktioniert.
Die Behandlung der angelieferten Formate ab 15. November 2026 ist in folgender Tabelle dargestellt.

Häufige Fragen und Antworten zu den strukturierten Adressdaten
Muss man in Zukunft bei jeder Zahlung eine Adresse angeben?
Nein, die Verwendung von Adressdaten ist optional. Wenn Empfänger-Adressen verwendet werden, müssen diese jedoch strukturiert sein. Wenn Empfänger-Adressdaten verwendet werden, müssen zumindest Ort und Land richtig befüllt sein.
Was passiert, wenn unstrukturierte Adressen angeliefert werden?
Unstrukturierte Empfänger-Adressen werden ab November 2026 in den betroffenen Formaten nicht mehr unterstützt – der Zahlungsauftrag wird abgelehnt.
Welche Zahlungsarten sind betroffen?
Betroffen sind SEPA-Zahlungen, SEPA-Echtzeitüberweisungen (=Instant Payment-Überweisungen), SEPA-Lastschriften, Auslandszahlungen und Eilüberweisungen, sofern Empfänger- Adressdaten verwendet werden.
Was ist bei importierten Zahlungsaufträgen zu beachten?
Importierte Aufträge müssen der ISO-20022-Version 2019 entsprechen. Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Softwareanbieter ab, ob ein Update oder eine Anpassung erforderlich ist.