Gewinnfreibetrag berechnen

Auf dieser Seite können Sie sehr einfach die maximal steuerlich begünstige Anlagesumme berechnen. Einfach im Feld "Gewinn" Ihren voraussichtlichen Gewinn für dieses Jahr eintragen. Fertig!

Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine kostenlose Liste anzufordern, die durch unsere Spezialisten ausgewählte fremde und eigene Fonds enthält.

 

Unterhalb der Berechnung und im kürzlich erschienen Bericht der Schelhammer Capital erfahren Sie mehr zum Thema Grundfreibetrag, Gewinnfreibetrag, begünstige Wirtschaftsgüter und Fristen.

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Gewinnfreibetrag. Allgemein.

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften können den Gewinnfreibetrag unabhängig davon in Anspruch nehmen, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.

Der Gewinnfreibetrag ist eine fiktive Betriebsausgabe. Er beträgt für das Jahr 2022 maximal EUR 45.950,00 und setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen, nämlich aus dem Grundfreibetrag sowie aus dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Der Grundfreibetrag setzt keine Investitionsdeckung in begünstigte Wirtschaftsgüter voraus; diese muss erst für die über EUR 30.000,00 hinausgehende Gewinne gegeben sein.

Zu beachten ist, dass bei natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften die 4%-ige KESt-Freiheit für Zinsen aus Wohnbauwandelschuldverschreibungen bezogen auf das Nominale nicht gilt. Diese steht nur natürlichen Personen im Privatvermögen zu!

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Grundfreibetrag

Für Gewinne bis EUR 30.000 stehen automatisch 15 Prozent als Grundfreibetrag (d.h. maximal EUR4.500) zu. Für diesen Grundfreibetrag besteht kein Investitionserfordernis gemäß § 10 EStG. Der Grundfreibetrag wird im Veranlagungsweg vom Finanzamt „automatisch“ berücksichtigt und steht auch Steuerpflichtigen zu, die ihren Gewinnpauschal ermitteln („Pauschalierer“).


Investitionsbedingter Freibetrag

Übersteigt der Gewinn EUR 30.000, steht zum einen der Grundfreibetrag in der Höhe der bereits erwähnten EUR4.500 zu und weiters kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, der davon abhängig ist, in welchem Ausmaß Investitionen getätigt werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht bei Gewinnpauschalierung nicht zu.

Der Gewinnfreibetrag beträgt: Der Grundfreibetrag (EUR 30.000) wird in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung zu beantragen und beträgt:

• für die ersten EUR 145.000 der Bemessungsgrundlage 13%,

• für die nächsten EUR 175.000 der Bemessungsgrundlage 7%,

• für die nächsten EUR 230.000 der Bemessungsgrundlage 4,5%insgesamt

somit höchstens EUR 45.950,00.


Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigte Wirtschaftsgüter sind in einem gesonderten Verzeichnis zu  führen. Hierbei müssen körperliche Wirtschaftsgüter und Wertpapiere (sämtliche Wertpapiere iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG) getrennt ausgewiesen werden.
Als begünstigte Wirtschaftsgüter gelten abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren (Betriebs- und Geschäftsausstattung) sowie Wertpapiere iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG, die 4 Jahre lang dem Betriebsvermögen gewidmet werden müssen.