Gewinnfreibetrag berechnen
Auf dieser Seite können Sie sehr einfach die maximal steuerlich begünstige Anlagesumme berechnen. Einfach im Feld "Gewinn" Ihren voraussichtlichen Gewinn für dieses Jahr eintragen und "Berechnen" klicken. Fertig!
Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine kostenlose Liste anzufordern, die durch unsere Spezialisten ausgewählte fremde und eigene Fonds enthält.
Aktueller Hinweis: Der von der Security KAG gemanagte und für den Gewinnfreibetrag geeignete Fonds "Apollo Konservativ" wurde im Frühjahr 2024 zum besten gemischten Fonds in seiner Kategorie über zehn Jahre ausgezeichnet. Und im November zum besten § 14 Dachfonds auf ein Jahr.
Unterhalb der Berechnung und im kürzlich erschienen Bericht der Schelhammer Capital erfahren Sie mehr zum Thema Grundfreibetrag, Gewinnfreibetrag, begünstige Wirtschaftsgüter und Fristen.
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Gewinnfreibetrag. Allgemein.
Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften können den Gewinnfreibetrag unabhängig davon in Anspruch nehmen, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.
Der Gewinnfreibetrag ist eine fiktive Betriebsausgabe. Er beträgt für das Jahr 2024 maximal EUR 46.400,00 und setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen, nämlich aus dem Grundfreibetrag sowie aus dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Der Grundfreibetrag setzt keine Investitionsdeckung in begünstigte Wirtschaftsgüter voraus; diese muss erst für die über EUR 33.000,00 hinausgehende Gewinne gegeben sein.
Zu beachten ist, dass bei natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften die 4%-ige KESt-Freiheit für Zinsen aus Wohnbauwandelschuldverschreibungen bezogen auf das Nominale nicht gilt. Diese steht nur natürlichen Personen im Privatvermögen zu!
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Grundfreibetrag
Für Gewinne bis EUR 33.000 stehen automatisch 15 Prozent als Grundfreibetrag (d.h. maximal EUR 4.950) zu. Für diesen Grundfreibetrag besteht kein Investitionserfordernis gemäß § 10 EStG. Der Grundfreibetrag wird im Veranlagungsweg vom Finanzamt „automatisch“ berücksichtigt und steht auch Steuerpflichtigen zu, die ihren Gewinnpauschal ermitteln („Pauschalierer“).
Investitionsbedingter Freibetrag
Übersteigt der Gewinn EUR 33.000, steht zum einen der Grundfreibetrag in der Höhe der bereits erwähnten EUR 4.950 zu und weiters kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, der davon abhängig ist, in welchem Ausmaß Investitionen getätigt werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht bei Gewinnpauschalierung nicht zu.
Der Gewinnfreibetrag beträgt: Der Grundfreibetrag (EUR 33.000) wird in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist vom Steuerpflichtigen in der Steuererklärung zu beantragen und beträgt:
• für die nächsten EUR 145.000 der Bemessungsgrundlage 13%,
• für die nächsten EUR 175.000 der Bemessungsgrundlage 7%,
• für die nächsten EUR 230.000 der Bemessungsgrundlage 4,5%insgesamt
somit höchstens EUR 46.400,00.
Gewinne über EUR 583.000 werden im Gewinnfreibetrag nicht mehr berücksichtigt.
Begünstigte Wirtschaftsgüter
Begünstigte Wirtschaftsgüter sind in einem gesonderten Verzeichnis zu führen. Hierbei müssen körperliche Wirtschaftsgüter und Wertpapiere (sämtliche Wertpapiere iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG) getrennt ausgewiesen werden.
Als begünstigte Wirtschaftsgüter gelten abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren (Betriebs- und Geschäftsausstattung) sowie Wertpapiere iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG, die 4 Jahre lang dem Betriebsvermögen gewidmet werden müssen.