Was bedeutet Nachhaltigkeit bei der Geldanlage?
Bei der Geldanlage umfasst Nachhaltigkeit die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte sowie von Aspekten der Unternehmensführung. Dazu können beispielsweise Klimawandel, Ressourcennutzung, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte zählen. Diese Faktoren können sowohl bei der Bewertung von Investitionen als auch bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden.
Welchen Zweck hat die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage?
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten ermöglicht es Anlegerinnen und Anlegern, neben finanziellen Kriterien auch ökologische, soziale und Governance-bezogene Faktoren in ihre Anlageentscheidungen einzubeziehen. Nachhaltigkeitsfaktoren können zudem mit Risiken und Chancen verbunden sein, die für die Bewertung einer Investition relevant sind.
Was bedeutet die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten für Sie als Anlegerin oder Anleger?
Neben klassischen Anlagekriterien wie Rendite, Risiko und Liquidität können auch Nachhaltigkeitsaspekte bei der Anlageentscheidung berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Anlageberatung werden Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen erhoben und bei der Auswahl geeigneter Finanzinstrumente entsprechend berücksichtigt.
Wie werden Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung berücksichtigt?
Im Rahmen der Anlageberatung können Kundinnen und Kunden festlegen, ob und in welchem Umfang Nachhaltigkeitsaspekte bei ihrer Veranlagung berücksichtigt werden sollen. Bei den Nachhaltigkeitspräferenzen wird insbesondere danach unterschieden, ob ein Finanzinstrument
- einen bestimmten Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie enthält,
- einen bestimmten Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der SFDR enthält oder
- wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Die Nachhaltigkeitspräferenzen werden im Rahmen der Anlageberatung bei der Auswahl geeigneter Finanzinstrumente berücksichtigt.
Was regelt die EU-Taxonomie Verordnung?
Die EU-Taxonomie schafft ein einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie legt Kriterien fest, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Wirtschaftstätigkeit im Sinne der Taxonomie als ökologisch nachhaltig gilt.
Welche Umweltziele umfasst die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie umfasst sechs Umweltziele:
- Klimaschutz,
- Anpassung an den Klimawandel,
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Damit eine Wirtschaftstätigkeit im Sinne der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gilt, muss sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem dieser Umweltziele leisten. Gleichzeitig darf sie keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen, muss unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt werden und die jeweils anwendbaren technischen Bewertungskriterien erfüllen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.pdf
Vergütungspolitik - Berücksichtigung Nachhaltigkeitsrisiken.pdf
Vorvertragliche Information Nachhaltige Portfolioverwaltung.pdf
Produktinformationen Nachhaltige Portfolioverwaltung.pdf
Regelmäßige Information Nachhaltige Portfolioverwaltung Musterportfolio.pdf