KESt-Verlustausgleich in Österreich: So nützen Sie Verluste steuerlich

23.11.2022

3 Minuten Lesezeit

Steuern | Investition

Für Anleihezinsen, Dividenden sowie realisierte Gewinne und Verluste aus Wertpapieren wie Anleihen, Aktien, Fonds und Zertifikate stellt der (KESt-) Verlustausgleich die Möglichkeit dar, steuerlich zu optimieren. Wir beantworten in diesem Blog die wichtigsten Fragen zum Verlustausgleich.

Was ist der KESt-Verlustausgleich?

Seit dem Jahr 2012 muss beim Verkauf von Kapitalanlagen - zB einer Aktie, Anleihe oder eines Fondsanteils - neben den Erträgen auch der erzielte Gewinn unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. Die fällige Kapitalertragssteuer beträgt aktuell 27,5 Prozent.

Verlustausgleich: Beispiel

Kursgewinn und KESt

Sie haben im Jahr 2013 eine Aktie zum Preis von € 100 gekauft. Dieses Jahr verkaufen Sie die Aktie für € 180. Sie haben also pro Aktie € 80 verdient. Hiervon müssen Sie 27,5% KESt bezahlen. Sie erhalten aus dem Verkauf nach Steuern (€ 22) also € 158 pro Aktie.

Dividende und KESt

Ferner haben Sie dieses Jahr eine Dividende von € 5 pro Aktie erhalten. Auch dafür zahlen Sie die Kapitalertragssteuer (KESt) von 27,5 Prozent, also € 1,375 pro Aktie.

Sie haben in diesem Beispiel für das heurige Jahr in Summe also € 23,375 KESt bezahlt.

Kursverlust

Sie haben außerdem nach dem 01.04.2012 einen Fonds für € 250 pro Stück gekauft. Seither hat sich der Fonds sehr schlecht entwickelt. Heuer verlieren Sie die Geduld und realisieren den Verlust. Sie verkaufen den Fonds für € 90 und machen einen Verlust von € 160 pro Stück. Auf diesen Verlust wird eine – fiktive - KESt in der Höhe von 27,5 Prozent angerechnet. Sie beträgt € 44. Dieses negative Ergebnis ist jetzt Ihr so genannter Verlusttopf.

Dieser Verlusttopf wird mit 01. Jänner 2023 wieder auf null gesetzt. Das bedeutet, dass der heuer realisierte Verlust nicht vorgetragen werden kann.

Aber: Die zuvor gezahlten Steuern aus dem erfolgreichen Aktienverkauf und der Dividende von € 23,375 wird Ihnen erstattet. Damit ist der Kursgewinn aus der Aktie steuerfrei. Sie hätten in diesem Beispiel weitere € 20,625, die Sie steuerlich geltend machen könnten. Zum Beispiel für gezahlte KESt auf Zinsen aus einer Anleihe oder Dividenden einer weiteren Aktie oder realisierten Kursgewinnen.

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Warum Anleger den Verlustausgleich nutzen sollten

Die vergangenen Jahre waren sehr erfolgreiche Aktienjahre, in denen teilweise sehr hohe, noch nicht realisierte Kursgewinne entstanden sind. Es gab andererseits in einigen Sektoren oder Regionen auch herbe Enttäuschungen. Der Verlustausgleich bietet Ihnen die Chance auf realisierte steuerfreie Kursgewinne und Zinserträge. Das gilt für Anleihen, Aktien, Zertifikate und Fonds gleichermaßen. Es ist übrigens nicht verboten, die verkauften Kapitalanlagen nach einigen Tagen erneut zu erwerben. Das bedeutet, Sie verkaufen im ersten Schritt die Aktien eines Unternehmens mit Verlust, um den Verlustausgleich vorzunehmen. Da Sie aber weiterhin vom wirtschaftlichen Potenzial des Unternehmens überzeugt sind, kaufen Sie diese erneut. In der Zwischenzeit haben Sie ein Kursrisiko und eine -chance. Die verkaufte Aktie könnte im Kurs steigen oder fallen.

Sie haben mit dem Verlustausgleich also auch die Möglichkeit, sich von Enttäuschungen zu trennen und gleichzeitig steuerfreie Gewinne zu realisieren. Bei „Gewinneraktien“ erhöhen Sie Ihren steuerlich relevanten Einstandskurs und verringern damit künftige Steuerzahlungen.

Wie funktioniert der Verlustausgleich?

Es gibt unterschiedliche Wege und hängt damit zusammen, ob Sie alleiniger Eigentümer des Depots sind oder ob es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt.

KEST-Verlustausgleich: Einzel- und Gemeinschaftsdepot

Sollte es sich um das Gemeinschaftsdepot zB eines Ehepaares handeln, dann erfolgt der Verlustausgleich im Zuge der Steuererklärung.

Wenn es ein Einzeldepot ist, dann - sehr gute Nachricht - passiert der Ausgleich automatisch bei Ihrer Bank.

Wann funktioniert der Verlustausgleich nicht?

Es gibt Fristen zu beachten, die Ihr Private Banker kennt. Das hängt zB mit Alt- und Neubestand der Kapitalanlage zusammen. Diese Fristen sind je nach Anlageform verschieden. Gehen Sie auf Ihren Berater im Private Banking zu. Er oder sie unterstützt Sie gerne. Sie können auch gerne einen Terminwunsch hinterlassen. Wir melden uns verlässlich.

Außerdem ist der automatische Verlustausgleich über ein österreichisches Geldinstitut bei Wertpapieren nur im Privatvermögen möglich; nicht im Betriebsvermögen.

Welche Kosten fallen beim Verlustausgleich an?

Sie haben Transaktionskosten bei Kauf und Verkauf, die aber im Regelfall unterhalb der Steuerersparnisse liegen. Wir rechnen es gerne gemeinsam mit Ihnen durch.

Welches Risiko besteht?

Sie haben ein Kursrisiko und gleichzeitig eine Kurschance zwischen dem Verkaufs- und dem möglichen erneuten Kaufzeitpunkt. Die verkaufte Aktie oder der veräußerte Fonds könnte im Kurs steigen bevor Sie erneut erwerben.

Verlustausgleich: Bis wann muss er vorgenommen werden?

Prinzipiell gibt es kein Pflichtdatum. Aber zum 01. Jänner eines jeden Jahres wird der Verlusttopf auf null gestellt. Die steuerlich nutzbaren realisierten Verluste verfallen mit dem Ende des Jahres ebenso wie die bereits geleisteten Steuerzahlungen. Sie sollten die betreffenden Wertpapiere bis 27.12.2022 verkaufen, um keine Fristen verstreichen zu lassen.

Wie viele Jahre kann man Verluste vortragen?

Sie können nicht ins Folgejahr übernommen werden. Es ist kein Vortrag möglich. Deswegen sollten sie bis zum Jahresende ihre steuerliche Situation mit ihrem Berater überprüfen und optimieren.

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Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von Schelhammer Capital ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtige Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).